Sicherheitsprüfung
 
Für folgende Fahrzeuge schreibt der Gesetzgeber eine Sicherheitsprüfung(SP) vor:
 
Kraftomnibusse mit mehr als 8 Fahrgastplätzen
 
ab 12 Monate bis 36 Monate nach der Erstzulassung 6 Monate nach der HU
ab 36 Monate nach der Erstzulassung 3, 6 und 9 Monate nach der HU
 
Kraftfahrzeuge, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Zugmaschinen mit
zulässiger Gesamtmasse > 7,5 t und Höchstgeschwindigkeit >40Km/h
 
ab 36 Monate nach Erstzulassung 6 Monate nach der HU
 
Kraftfahrzeuge, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Zugmaschinen mit
zulässiger Gesamtmasse > 12 t und Höchstgeschwindigkeit >40Km/h
 
ab 24 Monate nach Erstzulassung 6 Monate nach der HU
 
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse > 10 t
 
ab 24 Monate nach Erstzulassung 6 Monate nach der HU
 
Die SP umfasst eine Sicht-, Wirkungs- und Funktionsprüfung folgender Bauteile:
 
  • Fahrgestell
  • Fahrwerk
  • Verbindungseinrichtungen
  • Lenkung
  • Reifen
  • Räder
  • Auspuffanlage
  • Bremsanlage
  •  
    Die SP wird in unserer Werkstatt von regelmäßig geschulten Mitarbeitern durchgeführt.
    Der Zeitaufwand und der Preis richten sich nach der Fahrzeugart.
     
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